Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der AvD Auftragsvemittlung Deutschland GmbH

  1. Geltungsbereich

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der AvD Auftragsvermittlung Deutschland GmbH (im Folgenden „Agentur“ genannt) und ihren Auftraggebern für die Vermittlung von Personal zum Einsatz beim Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“ genannt). Diese AGB gelten ausschließlich zwischen AvD und ihren Kunden, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind. Gegenüber Konsumenten gelten diese AGB nicht.  Die AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn zukünftige Verträgen zwischen der Agentur  und dem Kunden nicht nochmals ausdrücklich auf diese AGB Bezug nehmen. Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil aller Angebote, Auftragsbestätigungen und Verträge, die die Agentur mit dem Kunden abschließt.
    2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil zwischen der Agentur und dem Kunden, es sei denn, die Agentur hat ihrer Geltung vor Wirksamwerden des Vertrages ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Zustimmung ist im Einzelfall gesondert zu vereinbaren und bedarf der Schriftform. Auch schlüssiges Verhalten der Agentur, insbesondere die widerspruchslose Entgegennahme oder Erbringung von Leistungen, bedeutet keine Zustimmung zu den AGB des Kunden.
  2. Vertragsgegenstand

    1. Die Agentur bietet die Vermittlung von Arbeitsaufträgen an Arbeitnehmer für Unternehmen an, die aufgrund von Personalengpässen Bedarf an zusätzlichen Mitarbeitern haben sowie für Personaldienstleister. Die Agentur bietet Services an, die den Einsatz von Arbeitskräften bei dem Kunden ermöglichen und unterstützen. Die Agentur arbeitet hierbei eng mit den verschiedenen Personaldienstleistern zusammen, um den bestmöglichen Service zu gewährleisten. Ziel der Agentur ist es, durch die Vermittlung geeigneter Arbeitskräfte und ihre Serviceleistungen die betrieblichen Anforderungen und Bedürfnisse des Kunden bestmöglich zu erfüllen.
    2. Die Agentur verpflichtet sich, auf der Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen und Anforderungen geeignete Arbeitskräfte auszuwählen und vorzuschlagen. Dies umfasst die Analyse der Bedürfnisse des Kunden, die Suche nach passenden Kandidaten und die Durchführung von Auswahlgesprächen. Die Agentur unterstützt den Kunden bei der Vorbereitung, sowie während des Einsatzes der Arbeitskräfte durch im einzelnen zu vereinbarenden weiteren Service.
    3. Der Kunde erkennt an, dass die Agentur ausschließlich als Vermittler tätig ist und nicht als Arbeitgeber der vermittelten Arbeitskräfte. Die erlaubnispflichtige Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand der Tätigkeit der Agentur.  Alle vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen, die aus dem Arbeitsverhältnis zwischen dem Kunden und den vermittelten Arbeitskräften resultieren, liegen ausschließlich beim Kunden und deren Auftraggebern.
  3. Vertragsschluss

    1. Ein Vertrag zwischen der Agentur und dem Kunden kommt in der Regel durch die  Bestätigung des Angebots durch den Kunden in Textform zustande. Das Angebot der Agentur kann mündlich, schriftlich oder in elektronischer Form erfolgen und enthält eine genaue Beschreibung des vereinbarten Leistungsumfangs sowie der Vergütung. Mit der Annahme des Angebots durch den Kunden, welches schriftlich oder elektronisch erfolgen muss, kommt der Vertrag zustande.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur alle wesentlichen Informationen, die für die Vermittlung der Arbeitskräfte relevant sind, wahrheitsgemäß und vollständig zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere die Beschreibung des Arbeitsplatzes, die erforderlichen Qualifikationen und alle sonstigen relevanten Anforderungen.
  4. Pflichten der Agentur

    1. Die Agentur verpflichtet sich, bei der Auswahl und Vermittlung der Arbeitskräfte die  Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns walten zu lassen und die spezifischen Anforderungen des Kunden zu berücksichtigen. Die Agentur wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um geeignete Kandidaten zu finden und vorzuschlagen. Dies umfasst die Analyse von Bewerbungsunterlagen, die Durchführung von Interviews und die Überprüfung von Referenzen, sofern dies im Einzelfall vereinbart wurde.
    2. Die Agentur gewährleistet nicht die Eignung, Qualität, Leistung oder das Verhalten der vermittelten Arbeitskräfte. Die Agentur erbringt ausschließlich die Vermittlungsdienstleistung und im einzelnen vereinbarte Serviceleistungen und haftet nicht für Schäden, die durch die Arbeitskräfte verursacht werden oder aus deren Einsatz resultieren. Die Agentur übernimmt keine Besetzungsgarantie und keine Gewähr dafür, dass der Bewerber die vom Kunden gesetzten Erwartungen erfüllt oder bestimmte Arbeitsergebnisse erzielt. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, die Eignung der vorgeschlagenen Arbeitskräfte zu überprüfen und gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen zur Überprüfung zu ergreifen.
  5. Pflichten des Kunden

    1. Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Vermittlung der Arbeitskräfte erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere genaue Stellenbeschreibungen, Anforderungsprofile und sonstige relevante Daten. Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur alle Änderungen, die für die Vermittlung der Arbeitskräfte relevant sein könnten, unverzüglich mitzuteilen.
    2. Der Kunde erkennt bei Abschluss eines Vertrages zur Personalvermittlung die ursächliche Beratungs-, Such- und Vermittlungstätigkeit der Agentur für alle von der Agentur vorgestellten Arbeitnehmer an, es sei denn, Ziff. 5.3 ist anwendbar . Der Anspruch der Agentur auf ein Vermittlungshonorar wird, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, durch den Abschluss eines Dienst- oder Arbeitsvertrages zwischen dem Kunden und einem von der Agentur vorgestellten Arbeitnehmer ohne weitere Voraussetzungen begründet. Kündigt eine der beiden Parteien den Dienst- oder Arbeitsvertrag vor Arbeitsantritt oder tritt der Bewerber nicht an, so bleibt der Anspruch der Agentur auf das Vermittlungshonorar sowie auf Erstattung der Kosten aus allen übrigen vertraglich vereinbarten und erbrachten Leistungen bestehen.
    3. Hat sich ein Bewerber, der durch die Agentur vorgestellt wird, zu einem früheren Zeitpunkt bereits beim Kunden beworben, so wird der Kunde die Agentur hierüber innerhalb von 3 Werktagen nach erstmaliger Benennung des Bewerbers durch die Agentur informieren. In diesem Fall wird die Agentur bezüglich dieses Bewerbers keine weitere vertragliche Leistung erbringen, es sei denn, die Vertragspartner einigen sich in anderer Weise. Der Kunde haftet gegenüber der Agentur für den Schaden, der durch das Unterlassen dieser Information bei der Agentur entsteht.
    4. Der Kunde wird die Agentur nach Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem von der Agentur vermittelten Arbeitnehmer innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Vertragsschluss informieren.
    5. Der Kunde verpflichtet sich, die von der Agentur benannten Arbeitskräfte nicht direkt oder über Dritte ohne vorherige Zustimmung der Agentur zu beschäftigen. Sollte der Kunde gegen diese Verpflichtung verstoßen, kann die Agentur eine angemessene Vermittlungsprovision  verlangen. Die Höhe der Provision richtet sich nach dem entgangenen Gewinn der Agentur und kann bis zur Höhe der vereinbarten Vermittlungsgebühr betragen.
    6. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die arbeitsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf die Beschäftigung der vermittelten Arbeitskräfte einzuhalten. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung der Vorschriften des Mindestlohngesetzes, von Arbeitsschutzvorschriften, Arbeitszeitregelungen und alle sonstigen relevanten Vorschriften.
    7. Der Kunde verpflichtet sich, die vermittelten Arbeitskräfte angemessen einzuweisen und in ihre Aufgaben einzuarbeiten. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Arbeitsplatz der vermittelten Arbeitskräfte. Der Kunde wird die Agentur von allen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung einer Pflicht gemäß Ziffer 5.6 und 5.7 dieser AGB freistellen.
  6. Vergütung

    1. Die Vergütung der Agentur richtet sich nach den jeweils im Einzelfall vereinbarten Preisen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind in der jeweiligen Rechnung gesondert ausgewiesen. Die Agentur stellt dem Kunden eine Rechnung aus, die die vereinbarten Leistungen und die hierfür anfallenden Kosten darstellt.
    2. Rechnungen der Agentur sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen. Der Kunde gerät ohne Mahnung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist erfolgt, es sei denn, er hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten.
    3. Die Agentur kann bei langfristigen Projekten oder bei Projekten mit hohem finanziellem Aufwand angemessene Vorschüsse oder Teilzahlungen verlangen.
  7. Haftung

    1. Die Agentur übernimmt keine Haftung für die Eignung, Qualität, Leistung oder das Verhalten der vermittelten Arbeitskräfte. Die Agentur ist ausschließlich für die Vermittlungsdienstleistung und im einzelnen vertraglich vereinbarte Serviceleistungen verantwortlich. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die Auswahl und den Einsatz der Arbeitskräfte.
    2. Die Haftung der Agentur ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
    3. Die Haftung der Agentur für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Agentur vor. Die Agentur haftet nicht für Schäden, die durch den Einsatz der vermittelten Arbeitskräfte entstehen, es sei denn, die Agentur hat diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die Erfüllungsgehilfen der Agentur.
    4. Der Kunde stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit dem Einsatz der vermittelten Arbeitskräfte gegen die Agentur geltend gemacht werden, es sei denn, die Agentur hat diese Ansprüche vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Diese Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung.
    5. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Haftung für den Tod oder der Verletzung einer Person. Die Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.
  8. Vertraulichkeit

    1. Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder deren Vertraulichkeit sich aus ihrem Inhalt oder den Umständen ihrer Offenlegung ergibt.
    2. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verletzung dieser Vertraulichkeitsverpflichtung öffentlich bekannt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit entfällt auch, wenn eine Partei gesetzlich zur Offenlegung der Informationen verpflichtet ist oder die andere Partei schriftlich der Offenlegung zugestimmt hat.
  9. Datenschutz

    1. Die Agentur verpflichtet sich, personenbezogene Daten des Kunden und der vermittelten Arbeitskräfte nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes zu verarbeiten und zu nutzen. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
    2. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und Verarbeitung seiner Daten durch die Agentur einverstanden, soweit dies für die Durchführung des Vertrages erforderlich ist. Die Agentur wird die Daten nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie erhoben wurden, und sie nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung des Kunden an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung des Vertrages notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben.
  10. Vertragsdauer und Kündigung

    1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Kündigungserklärung bei der jeweils anderen Partei entscheidend.
    2. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine der Parteien ihre vertraglichen Pflichten schwerwiegend verletzt und diese Pflichtverletzung nicht innerhalb von vier Wochen  nach Abmahnung in Textform behoben wird. Als wichtiger Grund gilt auch, wenn über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird.
  11. Schlussbestimmungen

    1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Normen.  Dies gilt auch dann, wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat oder die Leistungen der Agentur ins Ausland erbracht werden. Der Erfüllungsort der Leistungen der Agentur liegt an ihrem Firmensitz.
    2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Agentur, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Die Agentur ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
    3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für etwaige Vertragslücken.

Datum: 11/2024
AvD – Auftragsvermittlung Deutschland GmbH
Von-Quade-Weg 2
40764 Langenfeld